Sardon Run 2026 Regulament
Danke erst einmal, dass Sie diese Seite lesen. Sie ahnen nicht, wie viele Leute sich anmelden, ohne zu lesen, wofür sie sich anmelden, und sich dann auch noch beschweren. Fangen wir also gut an, danke!
Fangen wir mit einer super häufigen Frage an!
Ist ein ärztliches Attest für die Registrierung obligatorisch?
Ärztliches Attest: Wettkampf und Nicht-Wettkampf
Ein ärztliches Attest ist für bestimmte Strecken aus zwei Gründen erforderlich: weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, aber vor allem zum Schutz Ihrer Gesundheit, weil die Strecken anspruchsvoll sein können und eine gute Ausbildung und körperliche Fitness erfordern.
Ohne ärztliches Attest
Sie sind nicht wettbewerbsfähigfür eine Reihenfolge der Ankunft mit Zeitangabe, sondern ohne Ranking. Die Route kann auch mit einem Geist angegangen werden spielerisch-motorisch, ohne sie unbedingt im Wettbewerb zu erleben.
Nur mit ärztlichem Attest
Sie sind wettbewerbsfähig: Auch wenn die Maximalzeiten ermöglichen das Gehen, bieten einen Wertung gültig für ITRA und UTMB Index. Es ist erforderlich, dass das ärztliche Attest hochladen, außer im Falle einer Befreiung:
- NICHT Sie sind italienischer Staatsbürger e
- NICHT Sie gehören einem vom CONI anerkannten italienischen Sportverein an
Sie können teilnehmen in beiden Modi. Wenn nicht geladen das ärztliche Attest, Sie können teilnehmen, sondern Sie werden nicht in die Rangliste aufgenommen.
Für alle Von den Teilnehmern, die den Kurs beenden, wird erwartet, dass sie Medaille: beide wettbewerbsfähig die nicht wettbewerbsfähig.
Verordnung
Artikel 1 – DEFINITION DER WETTKÄMPFE und ORGANISATION
Der ASD SentieroUNO ist eine gemeinnützige Organisation, die die Läufe in Zusammenarbeit mit der Region Friaul-Julisch-Venetien und den beteiligten Gemeinden organisiert. Die Veranstaltungen werden auf gemeinnütziger Basis organisiert, jedoch mit der Absicht, die Region, den Sport und die Werte des Trailrunning zu fördern. Diese Prinzipien bilden die Grundlage der Wettkämpfe, und die Entscheidungen der Wettkampfleitung orientieren sich stets an ihnen. Die Wettbewerbe bieten Qualifikationspunkte für die Wertungen ITRA und UTMB Index und stehen unter der Schirmherrschaft von CONI und AICS. Das vorliegende Reglement wurde am 21. März 2024 erstellt.
Artikel 2 – TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Um an einem S1-Wettkampfevent teilnehmen zu können, ist Folgendes erforderlich:
- Sich der Länge und der Besonderheiten des Laufs voll bewusst sein und über ein angemessenes Training verfügen.
- Vor dem Lauf eine echte Fähigkeit zur persönlichen Autonomie in den Bergen erworben zu haben, die es erlaubt, alle mit dieser Art von Lauf verbundenen Probleme zu bewältigen, insbesondere:
- Selbstständig und ohne fremde Hilfe mit den klimatischen Bedingungen zurechtkommen, die aufgrund der Höhenlage sehr schwierig sein können (Nacht, Wind, Kälte, Nebel, Regen oder Schnee);
- Selbstständige Bewältigung von körperlichen oder geistigen Komplikationen, die durch extreme Müdigkeit, Magen-Darm-Beschwerden, Muskel- oder Gelenkschmerzen, kleinere Verletzungen usw. verursacht werden.
- Vollständig bewusst sein, dass die Rolle der Organisation darin besteht, die Läufer bei der Bewältigung ihrer Probleme nicht zu unterstützen, und dass bei einer Bergaktivität die Sicherheit vor allem von der Fähigkeit des Teilnehmers abhängt, sich an angetroffene oder vorhersehbare Probleme anzupassen.
- ihre Begleiter zu informieren und zu sensibilisieren, Orte, Menschen und die Regeln des Laufs zu respektieren.
- Sie müssen über ein gültiges ärztliches Attest für Leichtathletik, Skilanglauf, Triathlon, Radfahren oder Schwimmen verfügen. Dies gilt nur für italienische Staatsbürger und für nicht-italienische Staatsbürger, die in Italien bei einem vom CONI anerkannten Verband oder einer Sportförderorganisation registriert sind.
Artikel 3 – ANMELDEGEBÜHREN
Die SentieroUNO-Veranstaltungen sind nicht gewinnorientiert und haben zum Ziel, das Gebiet und den Geist des Trailrunnings zu fördern. Aus diesem Grund hat die Organisation beschlossen, maximale Flexibilität bei der Anmeldung zu bieten, mit einer Grundgebühr, die die wesentlichen Leistungen des Laufs beinhaltet und es ermöglicht, zusätzliche Leistungen und Optionen nach dem Ermessen des Teilnehmers und entsprechend seinen wirtschaftlichen Möglichkeiten hinzuzufügen.
Artikel 4 – IM GRUNDPREIS ENTHALTENE LEISTUNGEN
WAS IST ENTHALTEN
- Startnummer
- Zugang zu Erfrischungsmöglichkeiten
- Medizinische Hilfe
- Finisher-Medaille
WAS NICHT ENTHALTEN IST
- Versicherung für den Fall einer Stornierung durch den Teilnehmer, mit oder ohne Angabe von Gründen. Erhältlich im Bereich der Läufer.
- Persönliche Versicherung für die Behandlung von Unfällen nach einem Krankenhausaufenthalt.
- Transport mit dem Shuttle-Bus zur Startlinie oder nach dem Lauf. Erhältlich im Bereich der Läufer.
- Zusätzliche Leistungen, die auf Anfrage gebucht werden können: Fotos, Materialversand, Startpaket, technische Kleidung, Unterkunft und Verpflegung vor und nach dem Lauf, Gepäcklieferung zur Startlinie, persönlicher Taxiservice.
Artikel 5 – Umbuchung und Stornierung durch den Teilnehmer
Die Übertragung der Grundgebühr auf andere S1-Veranstaltungen oder auf das folgende Jahr ist bis spätestens 30 Tage nach Beginn der Veranstaltung kostenlos möglich. Es gibt keine Rückerstattung in bar, aber es ist möglich, die Quote gemäß den bei der Anmeldung festgelegten Bedingungen zu übertragen. Andere Formen der Übertragung und Versicherung sind möglich, wenn zusätzliche Optionen abonniert werden.
Artikel 6 – SEMI-AUTARKIE
Es ist wichtig, den Grundsatz des individuellen Wettbewerbs bei der Halb-Selbstversorgung zu beachten. Semi-Selbstversorgung wird definiert als die Fähigkeit, zwischen zwei Verpflegungsstellen autonom zu sein, sowohl in Bezug auf Lebensmittel als auch auf Ausrüstung und Sicherheit, und sich an unvorhergesehene oder vorhersehbare Probleme anpassen zu können (ungünstige Wetterbedingungen, körperliche Probleme, Verletzungen...). Dieser Grundsatz stützt sich auf die folgenden Regeln:
- Der Teilnehmer muss die gesamte vorgeschriebene Ausrüstung für die gesamte Dauer des Laufs bei sich tragen (siehe Abschnitt AUSRÜSTUNG). Dieses Material muss im Rucksack mitgeführt werden, der während der gesamten Strecke gleich bleiben muss. Die Wettkampfleitung kann jederzeit eine Kontrolle des Rucksacks und seines Inhalts durchführen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich diesen Kontrollen in freundlicher Weise zu unterziehen, andernfalls wird er vom Lauf ausgeschlossen.
- Die Verpflegungsstationen bieten Getränke und Speisen an, die vor Ort verzehrt werden können. Die Organisatoren stellen nur Wasser oder Energiegetränke zum Auffüllen von Wasserflaschen oder Camelbaks zur Verfügung. Beim Verlassen einer Verpflegungsstelle muss sich der Läufer vergewissern, dass er die notwendige Menge an Essen und Trinken dabei hat, um die nächste Verpflegungsstelle zu erreichen.
- Persönliche Assistenz ist nur in den Raststätten gestattet.
- Die medizinische Versorgung durch ein Mitglied des Läuferteams ist strengstens untersagt. Lediglich kleinere Behandlungen wie Massagen oder die Behandlung von Blasen sind erlaubt, sofern der Läufer auf einem Stuhl sitzt und nicht liegt.
- Es ist verboten, sich auf irgendeinem Teil der Strecke von einer nicht für das Lauf angemeldeten Person begleiten oder eskortieren zu lassen, außer in den Bereichen in der Nähe der Servicepunkte. Ein Teilnehmer, der während des Laufs begleitet wird, verstößt gegen den Grundsatz der Halbautonomie. Die Wettkampfleitung oder das Personal, die Zeuge dieses Verstoßes werden, sind befugt, den Teilnehmer zu sanktionieren, um die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten.
Läufer dürfen nicht mit einem Hund oder einem anderen Tier, auch nicht mit einem Begleittier, teilnehmen, es sei denn, es liegt eine vorherige Genehmigung nach einer Einzelfallprüfung vor.
Artikel 7 – AUSRÜSTUNG
Aus Sicherheitsgründen muss jeder Teilnehmer alle in der Rubrik "Pflichtausrüstung" auf der Webseite der jeweiligen Distanz aufgeführten Gegenstände mit sich führen. Die gesamte Ausrüstung muss während des gesamten Renn. Wenn Sie Fragen zu den vorgeschriebenen Materialien haben, wenden Sie sich bitte an die Organisation. Die Benutzung von Kopfhörern zum Musikhören ist gestattet, sofern dies sicher erfolgt. Das Entfernen der Ohrhörer ist jedoch beim Überqueren von Straßen sowie in der Nähe von Kontrollpunkten und Sicherheitskräften obligatorisch.
Artikel 8 Brustgeschirr
Es ist möglich, die Startnummern der anderen Teilnehmer zu sammeln, nachdem der Delegierte die Felder für die Sammeldelegation im Teilnehmerbereich ausgefüllt hat. Die Startnummer muss, wenn möglich, auf der Vorderseite des Körpers (Brust oder Bauch) getragen werden und während des gesamten Laufs jederzeit sichtbar sein. Sie muss daher immer über der Kleidung getragen werden und kann an einem Rucksack oder einem Bein befestigt werden, um eine optimale Sichtbarkeit zu gewährleisten. Die Namen und Logos der Sponsoren dürfen nicht verändert oder verdeckt werden. Die Startnummer ist unverzichtbar für den Zugang zu den Shuttlebussen der Organisation, den Verpflegungsstellen, den medizinischen Einrichtungen, den Toiletten, den Duschen, den Gepäckaufbewahrungs- und -abgabebereichen usw.
Artikel 9 – PERSÖNLICHE TASCHEN
Persönliche Taschen und Säcke werden in einem videoüberwachten Bereich aufbewahrt, aber von den Teilnehmern selbst verwaltet, die sich um die Aufbewahrung und Abholung ihrer eigenen Taschen kümmern. Die Taschen müssen bis spätestens 2 Stunden nach dem Ende des Laufs abgeholt werden. Die Organisation verpflichtet sich, für die Rückgabe der Taschen im Zielbereich zu sorgen, vorausgesetzt, dass sie gemäß den Anweisungen deponiert wurden. Die Stöcke dürfen nicht von der Organisation transportiert werden. Reklamationen bezüglich des Inhalts der Taschen sind nicht zulässig, da diese nicht kontrolliert werden und die Organisation daher keine Verantwortung dafür übernimmt. Es wird nicht empfohlen, Wertsachen in den Taschen aufzubewahren und es wird empfohlen, Toilettenartikel und Wechselkleidung in der Unterkunft aufzubewahren. Bei einigen Strecken besteht die Möglichkeit, die Taschen an der Startlinie abzugeben; dieser Service kann gegen eine zusätzliche Gebühr von Ihrem Läuferbereich aus gebucht werden. Detaillierte Informationen zu Zeiten, Methoden und Orten der Gepäckabgabe finden Sie auf der Seite des Laufs.
Artikel 10 – Dolche
Am Ende des Wettkampfs stehen Außenduschen zur Verfügung. Die Organisation übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die in den Umkleideräumen oder Garderoben zurückgelassen werden; aus Hygiene- und Sicherheitsgründen werden zurückgelassene Gegenstände am Ende des Wettbewerbs entfernt.
Artikel 11 – Pendelbus
Es gibt keinen Shuttleservice.
Artikel 12 Umweltschutz
Mit der Anmeldung zu einer S1-Veranstaltung verpflichten sich die Teilnehmer, die Umwelt und die Naturräume, die sie durchqueren, zu respektieren. Im Besonderen:
- Es ist absolut verboten, Abfälle entlang der Strecke zu entsorgen (Gel-Tuben, Papier, organische Abfälle, Plastikverpackungen usw.). An den Verpflegungsstellen stehen Mülleimer zur Verfügung, in denen die Teilnehmer ihre Abfälle entsorgen können. Die Wettkampfleitung führt auf der Strecke Stichprobenkontrollen durch.
- Die Teilnehmer müssen ihre Abfälle und Verpackungen bis zu den Abfallbehältern an den Verpflegungsstationen aufbewahren. Die Organisation bittet die Teilnehmer, eine Tasche für den Abfall mitzubringen.
- Es ist obligatorisch, den markierten Wegen zu folgen und keine Abkürzungen zu nehmen. Das Schneiden eines Weges führt zu Erosion und Umweltschäden.
- In den Servicebereichen und an den Verpflegungsstellen wird kein Einweggeschirr (Besteck, Becher, Teller) ausgegeben, um die Verwendung von Plastik sowohl bei den Läufern als auch bei den Helfern zu reduzieren. Daher werden die Läufer gebeten, ihr eigenes Geschirr mitzubringen, um an den Verpflegungsstellen warmes Essen zu verzehren.
Artikel 13 – RISTORI
Die Verpflegungsstationen bieten Getränke und Speisen zum Verzehr vor Ort an. Die Organisatoren stellen nur Wasser oder Energiegetränke zum Auffüllen von Wasserflaschen oder Wasserbeuteln zur Verfügung. Beim Verlassen einer Verpflegungsstelle muss der Läufer sicherstellen, dass er die notwendige Menge an Essen und Trinken dabei hat, um die nächste Verpflegungsstelle zu erreichen. Nur Läufer mit einer gut sichtbaren Startnummer haben Zugang zu den Verpflegungsstellen. Die Liste der verfügbaren Verpflegungsstellen und Produkte wird auf der Website der Veranstaltung und im Handbuch für Läufer veröffentlicht.
Artikel 14 – KONTROLLPUNKT/KONTROLLPUNKTE
Die Kontrollen werden an allen Verpflegungsstellen und an einigen Versorgungsstationen durchgeführt. Zusätzlich zu den Verpflegungs- und Rettungspunkten wird es entlang der Strecke auch unangekündigte Kontrollpunkte geben. Deren Standorte werden nicht bekannt gegeben.
Artikel 15 – Beschilderung und Markierung
Um die Sichtbarkeit bei Nacht zu erleichtern, sind die Markierungsfahnen mit reflektierenden Elementen ausgestattet, die das Licht der Scheinwerfer zurückwerfen. Warnung: Wenn die Markierungen nicht mehr sichtbar sind, müssen Sie Ihre Schritte zurückverfolgen! Um die Umwelt zu schonen, werden entlang der Strecken farbige Kreidemarkierungen verwendet. Die Strecken werden bei den Lauf, bei denen dies erforderlich ist, mit Bändern, Pfeilen, Farbmarkierungen oder Schildern gekennzeichnet. Die Verantwortung für die Markierung liegt jedoch beim Teilnehmer:
- Seien Sie sich bewusst, dass ein großer Teil der Strecken auf Pfaden und Waldwegen verläuft, wo plötzliche Umwege möglich sind. Achten Sie daher unbedingt auf die Beschilderung und gehen Sie bei nicht sichtbaren Schildern bis zum letzten sichtbaren Wegweiser zurück, um zu prüfen, ob Sie eine Abzweigung verpasst haben.
- Kreuzungen sind, soweit möglich, mit Schildern und Pfeilen ausgeschildert: ein Schild vor der Kreuzung, eines unmittelbar danach und ein weiteres Schild zur Bestätigung.
- Es wird empfohlen, die GPX-Tracks immer herunterzuladen, auch für Lauf mit Wegweisern, die Route zu studieren und nur die Datei zu verwenden, die vor dem Lauf automatisch per E-Mail bereitgestellt wird. Diese Version enthält alle kleineren Änderungen in letzter Minute. Die GPX-Tracks werden den Teilnehmern erst 48 Stunden vor dem Lauf per E-Mail zur Verfügung gestellt.
- Bei schlechtem Wetter und Nebel ist besondere Vorsicht geboten, da Regen, Schnee oder Nebel die Sichtbarkeit von Signalen erheblich beeinträchtigen können. Dieser Grundsatz gilt in ähnlicher Weise für das Autofahren.
Artikel 16 – Rettung und medizinische Hilfe
Entlang der
- Auf dem Weg zu einer Hilfsstation
- Anrufen der Servicenummer auf der Startnummer
- Einen anderen Läufer bitten, um Hilfe zu bitten
- Durch Senden einer WhatsApp-Nachricht an die auf der Startnummer angegebene Nummer. Jeder Läufer ist verpflichtet, Personen in Gefahr zu helfen und die Notwendigkeit der Rettung zu melden. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Wettkampfzentrale zu kontaktieren, und nur in absoluten Notsituationen, können Sie die Rettungsdienste direkt anrufen, indem Sie die länderspezifischen Notrufnummern benutzen, die im Handbuch für Läufer angegeben sind. Verschiedene Faktoren, die mit der Umgebung und dem Lauf zusammenhängen, können das Warten auf Hilfe verlängern; daher hängt die Sicherheit von der Qualität der Ausrüstung in Ihrem Laufrucksack ab.
Das medizinische und paramedizinische Personal, die Ersthelfer und die Streckenposten sowie jede von der Wettkampfleitung benannte Person ist befugt:
- Erzwingen des Ausscheidens eines Teilnehmers, der für die Fortsetzung des Laufs als ungeeignet erachtet wird
- Beantragung der Verwendung von Pflichtmaterial
- Evakuierung von Läufern, die sich in Gefahr befinden, mit allen Mitteln
- Den Patienten zur am besten geeigneten medizinischen Versorgung leiten. Mit Annahme der medizinischen Hilfe unterwirft sich der Läufer der Autorität des medizinischen Personals und akzeptiert dessen Entscheidungen. Eine Infusionstherapie bedingt den Rückzug aus dem Lauf. Für Läufer mit gesundheitlichen Problemen steht im Ziel eine Krankenstation zur Verfügung, deren Behandlung sich nach Ermessen des medizinischen Personals richtet. Das Verlassen der markierten Strecke, auch zum Schlafen, ist untersagt und schließt die Haftung der Organisation aus.
Artikel 17 – ZEITLIMIT UND ZEITSPERREN
Zeitschranken (Höchstzeiten) für das Verlassen der Verpflegungsstationen sind auf der Website der Veranstaltung verfügbar. Eventuelle Änderungen werden per SMS und WhatsApp bekannt gegeben. Bei Starts über mehrere Etappen sind die zulässigen Höchstzeiten und Zeitlimits für alle gleich und so berechnet, dass Sie das Ziel innerhalb der maximalen Zeit erreichen, einschließlich eventueller Zwischenstopps. Um das Lauf fortzusetzen, muss der Kontrollpunkt vor dem Zeitlimit verlassen werden, unabhängig von der Zielzeit. Läufer, die aufgeben, angehalten werden oder die Zeitlimits überschreiten, dürfen nicht weiterlaufen, ihre Startnummern werden abgeschnitten und sie werden von der Organisation in den Hauptbereich gebracht. Die Zeitsperren und Zeitlimits sind auf der Website der Veranstaltung angegeben.
Artikel 18 – AN- UND ABREISE zum SARDON VILLAGE
Der Teilnehmer kann sich nur an einem Checkpoint vom Wettbewerb zurückziehen, es sei denn, es tritt eine Verletzung auf dem Weg auf. Es ist notwendig, den Checkpoint-Leiter zu informieren oder die Absicht, sich zurückzuziehen, per WhatsApp mitzuteilen und die Nummer des Hilfedienstes zu benachrichtigen. Im Falle eines Rückzugs auf einem Abschnitt zwischen zwei Checkpoints muss der Teilnehmer den nächstgelegenen erreichen und seinen Rückzug dem Verantwortlichen mitteilen. Es ist unerlässlich, die Startnummer aufzubewahren, die als Passierschein für den Zugang zu Shuttles, Mahlzeiten, Krankenstation usw. dient. Die Rückreise kann auf folgende Weise erfolgen:
- An mehreren Verpflegungsstellen, die auf den Karten und Durchgangstafeln mit dem Symbol "Bus" gekennzeichnet sind, stehen Busse bereit, die die ausgeschiedenen Teilnehmer zum Zielort bringen.
- Teilnehmer, die an einem Versorgungsposten oder einer Verpflegungsstelle, die nicht vom Shuttle angefahren werden, ausscheiden, aber in einem medizinischen Zustand sind, der keinen Notfalltransport erfordert, müssen den nächstgelegenen Rückkehrpunkt so schnell wie möglich und selbstständig erreichen.
- Wie für Erfrischung oder Rettung Punkte mit dem Auto oder 4×4 zugänglich:
- Zum Zeitpunkt der Schließung des Checkpoints kann die Organisation nach Verfügbarkeit der Mittel für die Rückkehr der zurückgetretenen Teilnehmer sorgen.
- Im Falle widriger Wetterbedingungen, die eine vollständige oder teilweise Unterbrechung des Laufs erfordern, verpflichten sich die Organisatoren, die Rückkehr der Teilnehmer so schnell wie möglich zu organisieren.
Artikel 19 – RUHE
Während des Laufs stehen den Läufern an mehreren Verpflegungspunkten Rastplätze zur Verfügung, wie auf der Veranstaltungsseite angegeben. Diejenigen, die den Lauf beendet haben und ihren Aufenthalt verlängern möchten, müssen sich selbst um eine Unterkunft kümmern.
Artikel 20 – Ranglisten und Auszeichnungen
Für jedes Lauf wird eine Gesamtwertung für die Kategorien der Männer und Frauen erstellt. Die Kategorien oder Positionen, die ausgezeichnet werden, sind auf der der jeweiligen Strecke gewidmeten Website aufgeführt.
Die Trophäen für die ersten drei Platzierten (Mann und Frau) werden ausschließlich in der Wettkampfwertung vergeben. Die nicht-kompetitive Wertung berechtigt nicht zu Preisen, mit Ausnahme der Finisher-Medaille, die für alle Teilnehmer vorgesehen ist.
Artikel 21 – STRAFEN UND SPERREN
Im Falle eines Regelverstoßes haben die Wettkampfleitung, die Streckenposten und die Erfrischungs-/Kontrollstellenleiter das Recht, sofort eine Strafe gemäß dieser Tabelle zu verhängen:
- Streckenunterbrechungnach Ermessen der Wettkampfleitung
- Fehlen von zwingend erforderlichem Sicherheitsmaterial (minimale Wassermenge, wasserdichte Jacke mit Kapuze, Stirnlampe, Rettungsdecke, Smartphone)Sperre
- Verweigerung der obligatorischen MaterialkontrolleSperre
- Smartphone ausgeschaltet oder im Flugmodus15 Minuten Strafe
- Abfallentsorgung oder Nichtbenutzung von dafür vorgesehenen Toiletten (vorsätzliche Handlung) durch einen Wettkämpfer oder sein Personal/Assistenten60-Minuten-Strafe
- Respektloses Verhalten gegenüber Personen (Organisation oder anderen Teilnehmern). Hinweis: Auch ein Teilnehmer, dessen Unterstützer/Betreuer sich unhöflich verhalten oder sich weigern, die Entscheidungen der Organisation zu respektieren, wird bestraft.Sperre
- Unterlassene Hilfeleistung gegenüber einer hilfsbedürftigen Person (die Pflege benötigt)Sperre
- Hilfe außerhalb autorisierter Bereiche60-Minuten-Strafe
- Begleitung auf dem Weg aus den angegebenen Toleranzzonen in der Nähe der Raststätten15 Minuten Strafe
- Fehlverhalten (z. B. Benutzung von Transportmitteln, gemeinsame Nutzung von Startnummern usw.): Unmittelbare und lebenslange DisqualifikationSofortige und lebenslange Disqualifikation
- Startnummer nicht sichtbar15 Minuten Strafe
- Falsches Tragen der Startnummer: 15 Minuten Strafe (während dieser Zeit muss der Teilnehmer die Startnummer korrekt anpassen)15-Minuten-Strafe (während der der Teilnehmer die Startnummer korrekt anbringen muss)
- Gefährliches Verhalten (z.B. Stöcke mit ungeschützten Spitzen, die in Richtung anderer Teilnehmer oder Zuschauer zeigen): 15 Minuten Strafe15 Minuten Strafe
- Fehlen von Mikrochips für die Zeitmessung: Im Ermessen der WettkampfleitungNach Ermessen der Wettkampfleitung
- Nichtpassieren eines Kontrollpunktes: Nach Ermessen der WettkampfleitungNach Ermessen der Wettkampfleitung
- Befehlsverweigerung oder Respektlosigkeit gegenüber der Wettkampfleitung, einem Streckenposten, einem Checkpoint-Marshall, einem Arzt, einem Retter oder dem Wettkampfpersonal: DisqualifikationSperre
- Verweigerung einer Dopingkontrolle: Der Wettkämpfer wird so behandelt, als wäre er positiv auf Doping getestet wordenDer Teilnehmer wird behandelt, als wäre sein Dopingtest positiv ausgefallen
- Start von einem Kontrollpunkt nach Ablauf des Zeitlimits: DisqualifikationSperre
- Verwendung von Stöcken, die nicht vom Start an mitgeführt werden: 60 Minuten Strafe60-Minuten-Strafe
Artikel 22 – BETRÜGERISCHE TEILNAHME AM LAUF
Wer ohne reguläre Startnummer und Anmeldung am Lauf teilnimmt, wird nicht nur für Personen- oder Sachschäden, sondern auch für sich selbst haftbar gemacht und kann von den föderalen Organen mit sportlichen Sanktionen belegt werden. bei den strafrechtlichen Sanktionen für den Straftatbestand "Diebstahl" (Artikel 624 des Strafgesetzbuchs). Ebenso wird jeder, der mit einer falschen oder einer einer anderen Person zugeteilten Startnummer teilnimmt, nicht nur für eventuelle Schäden haftbar gemacht, sondern auch sportlich bestraft und kann wegen "Diebstahls" (Artikel 624 Strafgesetzbuch) und/oder "Betrugs" (Artikel 640 Strafgesetzbuch) strafrechtlich verfolgt werden. Das Gleiche gilt für einen ordnungsgemäß angemeldeten Athleten, der seine Startnummer an eine andere Person weitergibt. Wer sich der betrügerischen Teilnahme schuldig macht, wird auch wegen des Vergehens der "Nichtbefolgung behördlicher Vorschriften" (Art. 650 Strafgesetzbuch) geahndet.
Artikel 23 – REKLAMATIONEN
Reklamationen in Bezug auf die Rangliste müssen innerhalb von zwei Stunden nach Ankunft des Teilnehmers per E-Mail an die Organisation geschickt werden, zusammen mit einer Kaution von 100 Euro, die nach Abschluss des Verfahrens zurückerstattet wird. Andere Reklamationen müssen innerhalb von drei Tagen nach dem Ende der Veranstaltung per E-Mail an die Organisation geschickt werden.
Artikel 24 – AUSSERGEWÖHNLICHE BEDINGUNGEN
Wenn es die Umstände erfordern, behält sich die Organisation das Recht vor, die Streckenführung, die Startzeiten, die Zeitbarrieren, die Lage der Kontrollpunkte und der Verpflegungsstellen sowie alle Aspekte, die den reibungslosen Ablauf der Lauf gewährleisten, jederzeit zu ändern. Im Falle höherer Gewalt, insbesondere bei ungünstigen Witterungsbedingungen oder anderen Umständen, die die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, behält sich die Organisation das Recht vor,:
- Die Startzeit ändern
- Modifizierung von Zeitbarrieren
- Verschiebung des Abreisedatums
- Die Streckenführung der Läufe anpassen
- Absage eines Laufs vor oder nach dem Start der Veranstaltung
- Einen bereits gestarteten Lauf abbrechen
Artikel 25 – BILDRECHTE
Alle Teilnehmer verzichten ausdrücklich auf die Geltendmachung ihrer Bildrechte während der Veranstaltung und auf jegliche Form von Regressansprüchen gegenüber der Organisation und ihren Partnern für die Verwendung ihres Bildes. Nur die Organisation kann den Medien Bildrechte einräumen, und zwar ausschließlich durch entsprechende Unterlagen. S1 TRAIL, SardonRUN und S1 sind eingetragene Marken. Jegliche Kommunikation im Zusammenhang mit der Veranstaltung oder die Verwendung von Bildern der Veranstaltung muss den Namen der Veranstaltung und die eingetragenen Markenzeichen respektieren und muss offiziell von der Organisation genehmigt werden.
Artikel 26 – PERSÖNLICHE SPONSOREN
Gesponserte Läufer oder Läufer, die das Branding Dritter zu Werbezwecken verwenden, müssen die Verwendung dieses Brandings auf ihre eigene Kleidung und Ausrüstung während des Wettkampfs beschränken. Andere Gegenstände wie Fahnen, Transparente oder Plakate dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Wettkampfleitung auf der Strecke mitgeführt werden. Verstöße gegen diese Regel können nach dem Ermessen der Wettkampfleitung mit Strafen geahndet werden.
Artikel 27 – POLITISCHE ÄUSSERUNGEN
Während der Veranstaltung ist es verboten, politische oder religiöse Botschaften sowie damit verbundene Bilder zu verkünden, zu zeigen oder zur Schau zu stellen.
Artikel 28 – VERSICHERUNG
Der Organisator hat eine Haftpflichtversicherung für die gesamte Dauer der Veranstaltung abgeschlossen. Diese Versicherung deckt die finanziellen Folgen der Haftung des Veranstalters, seiner Mitarbeiter und der Teilnehmer. Darüber hinaus wurde eine zusätzliche Versicherung für die Erste Hilfe der Teilnehmer abgeschlossen, die medizinische Kosten bis hin zum Krankenhausaufenthalt und Erste Hilfe abdeckt.
Artikel 29 – SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Gemäß der neuen Datenschutzgrundverordnung (GDPR EU 2016/679) haben alle Teilnehmer das Recht auf Zugang und Berichtigung der sie betreffenden Daten. Die Daten werden bei der Anmeldung zu einem der ASD SentieroUNO-Läufe zu organisatorischen Zwecken erhoben, insbesondere zur Identifizierung jedes einzelnen Teilnehmers, um ihn vor, während oder nach der Veranstaltung mit Informationen über seine Teilnahme zu versorgen. Die Daten aller Läufer werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert, der bei jeder Anmeldung verlängert werden kann, entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist der ärztlichen Bescheinigung über die Leichtathletik-Tauglichkeit oder der Sportlizenz. Nach Ablauf dieser 10 Jahre und ohne ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers werden alle Daten mit Ausnahme von Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Nationalität gelöscht, um die Ranglisten zu führen. Die Teilnehmer können ihre persönlichen Daten über ihren reservierten Bereich einsehen, der über den Anmeldelink oder per E-Mail unter folgender Adresse zugänglich ist info@s1trail.com. Jeder Antrag auf Zugang zu oder Änderung von personenbezogenen Daten wird so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags, bearbeitet.
Artikel 30 – REKLAMATIONEN
Beschwerden, die sich aus der Anmeldung eines Teilnehmers zu einem der ASD SentieroUNO-Läufe ergeben, sind zu richten an info@s1trail.com.


